Verband der Zürcherischen Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure

Fachstellen der Gemeinden und FK Modelle

Fachstellen der Gemeinden

Feuerungs-Kontrollen im Kanton Zürich

Organisation und Ablauf

Saubere und sparsame Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit. Deshalb verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) die regelmässige Kontrolle von Öl- oder Gasheizungen sowie den Holzfeuerungen. Zudem bringt eine gut gewartete Anlage erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.

Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen. Diese können zwischen zwei Kontrollmodellen wählen, sollen das gewählte Modell aber konsequent anwenden.

Entscheidet sich die Gemeinde oder Stadt für das «Modell 1», bleibt die Kontrolle in der Verantwortung des amtlichen Feuerungskontrolleurs. Er beurteilt, ob die Werte mit den Vorschriften der Luftreinhalteverordnung (LRV) eingehalten sind. Bei einer Überschreitung der Emissionsgrenzwerte übernimmt eine private Fachfirma die Nachregulierung oder Sanierung der Heizung. Eine Mehrzahl der Gemeinden und Städte hat sich in den vergangenen Jahren für das «Modell 2» entschieden. Das «Modell 2» bringt dem Hauseigentümer den Vorteil, dass er wählen kann wer seine Heizung kontrolliert. Entweder lässt er die Messung wie beim «Modell 1» vom amtlichen Feuerungskontrolleur durchführen oder seine Fachfirma übernimmt die Messung, Neuregulierung oder Sanierung der Anlage.

Feuerungs-Kontrolle von Oel- und Gasfeuerungen bis 1000kW

Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV) , dass Öl- und Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man zwei obligatorische Kontrollarten:

  • Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen Feuerungskontrolleur mit eidg. Fachausweis der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte gemäss LRV eingehalten werden.
  • Die Routinekontrolle bei Holz- und Oelfeuerungen findet alle zwei Jahre, bei Gasfeuerungen alle vier Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur, oder durch eine anerkannte Fachfirma durchgeführt. Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte gemessen, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.

FK-Modell 1

Mönchaltdorf
Seegräben

Kontakt:
Peter Gentner

Adresse:
Kaminfegermeister / Feuerungskontrolleur
Frowiesstrasse 27
8345 Adetswil

Telefon:
044 939 25 45

Email:

FK-Modell 2

Buch am Irchel
Dachsen
Dägerlen
Dietlikon

Kontakt:
Bruno Walliser

Adresse:
Bruno Walliser
Kaminfegermeister / Feuerungskontrolleur
Hardstrasse 11
8604 Volketswil

Telefon:
044 945 08 87

Email:

Greifensee

Kontakt:
Bruno Walliser

Adresse:
Bruno Walliser
Kaminfegermeister / Feuerungskontrolleur
Hardstrasse 11
8604 Volketswil

Telefon:
044 945 08 87

Email:

Hausen am Albis

Kontakt:
Yves Haller

Adresse:
Fritz Haller Kaminfegergeschäft GmbH
Albisstrasse 26
8915 Hausen am Albis

Telefon:
044 764 08 55

Email:

Hettlingen
Neftenbach
Oetwil am See
Rümlang
Seuzach
Trüllikon

FK-Modell 3

Oberembrach